Kinder-Impfung

Kinder-Impfung: Über Umerziehung im Namen der Kontrollgesellschaft

(1) Kinder und Jugendliche sind von den Auswirkungen der gegenwärtigen Krise am meisten betroffen. Wie kaum eine andere gesellschaftliche Gruppe werden die jüngsten Mitglieder der Gesellschaft mit einem Netz aus Anweisungen, Verordnungen und Verboten überzogen. Alles, was sich staatliche Ämter und Behörden an Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens ausgedacht haben, das betrifft zuallererst und in umfassender Weise die Kinder: Abstands- und Hygieneregeln, Maskenzwänge, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, Lockdowns, Schulschließungen, der Ausfall von Familien- und Geburtstagsfesten, das Verbot von Partys, Laternenumzügen, Karnevalsfeiern usw..

Anders als viele Erwachsene, die sich den Corona-Maßnahmen häufig nur an bestimmten Stellen des Alltags unterwerfen müssen, sind die Kinder davon nahezu rund um die Uhr betroffen. Es gibt kaum eine andere gesellschaftliche Gruppe, deren Mitglieder wie die Schulkinder tagtäglich in erheblichem Umfang zum Tragen einer Gesichtsmaske gezwungen werden; es gibt keine andere Gruppe, die so häufig wie die Kinder in wesentlichen Lebensbereichen veranlasst wird, sich ständig wechselnden Vorschriften anzupassen; und in keiner anderen sozialen Einheit betreffen diese Vorschriften auch solche Bereiche, die für die Entwicklung und das Leben in dieser Gesellschaft so bedeutsam sind wie Schulen oder Hochschulen.

Egal, ob wir über Familie, Schule oder Freizeit sprechen: der Alltag , in dem sich die Existenz der Kinder abspielt, ist fest im Griff des Corona-Regimes. Fast 14 Millionen Kinder und Jugendliche werden unter dem Einfluss der Krise zu größten Opfern gezwungen, ohne dass ihnen einflussreiche Verbände oder Lobbygruppen zur Seite stehen würden. Durch Corona werden den Jüngsten zahlreiche Entwicklungsmöglichkeiten vorenthalten, die zum Aufwachsen in einer freiheitlichen und liberalen Gesellschaft wesentlich hinzugehören. Es herrscht weitgehend Konsens darüber, dass die Kinder schon jetzt die größten Verlierer der Corona-Krise sind.

(2) Eine objektive Notwendigkeit für die vielen Einschränkungen, die man den Kindern auferlegt, ist dabei erst einmal nicht gegeben. Anders als bisher bekannte Infektionskrankheiten führt Corona bei Kindern nicht zu nennenswerten gesundheitlichen Einschränkungen. Die durch das Virus ausgelöste Krankheit, die bei Erwachsenen in einigen Fällen mit schwerwiegenden Verläufen und unter bestimmten Voraussetzungen auch zum Tode führen kann, geht an den meisten Kindern spurlos vorbei. Man könnte auch sagen: Corona fällt bei Kindern und Jugendlichen durch bemerkenswerte Formen von Absentismus auf.

Man hätte Corona bei den jüngsten Mitgliedern der Gesellschaft daher auch komplett ignorieren und sich auf die sichtbaren Folgen der Krankheit und deren Bekämpfung konzentrieren können. Das geschah aber nicht. Statt dessen wurde von medizinischer Seite die Möglichkeit einer „symptomlosen Übertragung“ ins Spiel gebracht, wonach auch diejenigen als Träger und Verbreiter des Virus in Frage kommen, die nicht selbst an der Infektion erkranken. Seitdem das Virus durch geeignete Testverfahren auch im Körper von Kindern nachgewiesen werden kann, gelten diese als verdeckte „Zwischenwirte“, die das Virus sozusagen „under cover“ weitergeben und dadurch zu heimlichen „Treibern“ der Pandemie werden können.

Auf der Grundlage dieser Argumentation sieht sich die Gesellschaft zugleich im Recht, die präventiven Maßnahmen zur Eindämmung des Virus auch auf die Jüngsten auszudehnen. Deshalb werden Kinder und Jugendliche seit mehr als anderthalb Jahren mit Hygieneregeln und Abstandshaltern bekannt gemacht, im wechselnden Turnus in den Präsenzunterricht oder ins Home-Office geschickt sowie regelmäßig getestet und hinsichtlich ihres Status als „Wirtstier“ überprüft. Beim geringsten Verdacht auf die Gegenwart eines Virus werden sie zusammen mit sämtlichen Kontaktpersonen in Quarantäne geschickt und erst nach dem Durchlaufen eines amtlichen Maßnahmen-Katalogs wieder zur Teilnahme am gesellschaftlichen Verkehr zugelassen.

Weil sich die meisten Kinder, wenn sie seelisch gesund sind, nicht um die gesundheitlichen Folgen ihres Verhaltens kümmern, sehen sich die meisten Erwachsenen bis heute veranlasst, zusätzlich zu den behördlichen Vorschriften moralischen Druck auf ihre Kinder auszuüben. Den Kindern wird unmissverständlich und mit autoritärer Strenge klargemacht, dass sorgloses und unbekümmertes Verhalten im Angesicht der gesellschaftlichen Krise ebenso wenig angebracht ist wie spontane Besuche bei Freunden, Verwandten oder den Mitgliedern der sogenannten vulnerablen Gruppen. In einer Arbeitsgruppe des Innenministeriums ist in diesem Zusammenhang sogar die Empfehlung ausgesprochen worden, die Kinder in dem Glauben zu bestärken, sie könnten indirekt „Schuld“ an Erkrankung oder Tod ihrer Anverwandten auf sich laden.

(3) Sowohl bei der Durchsetzung der Schutzmaßnahmen als auch bei der moralischen Aufrüstung zur Unterstützung dieser Maßnahmen spielen staatliche Ämter und Behörden eine zentrale Rolle. Eltern, Großeltern, Lehrkräfte und Erzieher neigen in der Regel dazu, die Interessen der Kinder zu schützen oder Eingriffe abzuwehren, die sie als Gefährdung des eigenen Erziehungsauftrags verstehen. Im Zusammenhang mit der Ausübung des Corona-Regimes können wir demgegenüber beobachten, dass der Einfluss vermittelnder Institutionen wie Familie und Schule zurückgedrängt wird und der Staat direkt und unmittelbar Zugriff auf das Leben der Kinder zu nehmen versucht.

In den Familien wird dieser Zugriff daran sichtbar, dass sehr viele Lebensformen, in denen sich der Alltag der Familien in der Vergangenheit abgespielt hatten, durch staatliche Verordnungen eingeschränkt oder ganz abgeschafft wurden. Im Zuge der Krise stellt der Staat private Geburtstags- und Familienfeiern ebenso unter Vorbehalt wie Besuche auf dem Spielplatz, die Teilnahme an den Angeboten von Sport- und Musikvereinen oder Urlaubs- und Ferienreisen. Seit anderthalb Jahren können die Familien nicht mehr frei über die Gestaltung ihres Alltagslebens verfügen, sondern müssen sich dabei den wechselnden Direktiven des Staates unterwerfen.

Gleichzeitig greifen Ämter und Behörden mit dem Zwang zu regelmäßigen Testungen, mit Anordnungen von Quarantänemaßnahmen, mit Kontrollanrufen oder unangemeldeten Besuchen zur Überprüfung der häuslichen Quarantäne in erheblichem Umfang in das Erziehungsrecht der Eltern ein. Es wird den Eltern sozusagen nahegelegt, dass sie selbst über den gesundheitlichen Zustand ihrer Kinder nichts Zuverlässiges wissen können, sondern dass sie für die Einschätzung und Behandlung dieses Zustandes auf die Hilfe der Ämter und Behörden angewiesen sind. Elterliche Wahrnehmungen, Urteile und Verhaltensweisen gelten nichts mehr oder sind sogar unerwünscht. In behördlichen Anweisungen zur Quarantäne wird bis heute ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich Eltern von den amtlich indizierten Verdachtsfällen in der eigenen Familie zu distanzieren und auf körperliche Kontakte zu verzichten hätten.

Die vielen Tests und Prüfungen, denen sich die Kinder für die Teilnahme sowohl am privaten als auch am öffentlichen Leben zu unterziehen haben, machen aber auch darauf aufmerksam, dass das Kind in seinem ursprünglichen und sozusagen „naturbelassenem“ Zustand aus staatlicher Sicht nicht erwünscht ist. Selbst wenn es keinerlei Krankheitssymptome oder körperliche Auffälligkeiten zeigt, ist es nach Maßgabe der entsprechenden Testergebnisse nicht gesellschaftsfähig und kann erst wieder in sozialen Verkehr treten, nachdem es von amtlicher Seite geprüft, getestet und beurteilt wurde. Das Kind muss gleichsam von einem schlimmen Verdacht oder einer unterstellten „Schuld“ freigesprochen werden. Es muss eine amtliche Reinigungsprozedur durchlaufen und für ansteckungs- und virenfrei befunden werden, ehe es wieder mit anderen Menschen in Kontakt treten darf.

Alle drei Strategien: die Destruktion des familiären Alltagsgefüges, die Entwertung elterlicher Beziehungsformen sowie die Diskreditierung der körperlichen Sphäre tragen zu einer erheblichen Verunsicherung der Familien und ihrer Lebensweise bei. Durch die staatlichen Maßnahmen werden die Elternrolle, die persönliche Betroffenheit von Eltern und Kindern, aber auch das verfassungsmäßig garantierte Erziehungsrecht der Eltern tendenziell abgewertet. Gleichzeitig werden diese Ansprüche in sehr weitreichendem Umfang durch medizinisch legitimierte Ansprüche des Staates ersetzt, der diese Ansprüche über mehr oder weniger direkte Zugriffe des Verwaltungsapparates durchzusetzen versucht.

(4) Was in den Familien geschieht, das lässt sich in ähnlicher Weise auch in den Schulen beobachten. Auch hier wird der eingespielte Betrieb der Schule durch eine Kaskade immer neuer Anweisungen, Verordnungen und Beschlüsse, durch einen weitgehend unvorhersehbaren Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht sowie durch lange Phasen von Schulschließungen in erheblichem Umfang gestört. Ähnlich wie die Familien können sich auch die Schulen ihrer traditionellen Organisationsformen nicht mehr sicher sein. Die Gestaltung des Alltagsbetriebs ist fast vollständig unter den Vorbehalt staatlicher Verfügungen gestellt, die sich jederzeit und nahezu beliebig ändern können.

Ebenso wie in den Familien verändert sich aber auch die Rolle der Lehrkräfte sowie die Beziehung zu den Schülerinnen und Schülern. Die Lehrer können ihren Unterricht nicht mehr allein nach pädagogischen Gesichtspunkten, auf der Grundlage beruflicher Erfahrungen oder im Kontext der in der jeweiligen Schule eingespielten Konventionen gestalten, sondern sie müssen ihre Arbeit den Sachzwängen des Corona-Regimes unterstellen. Ähnlich wie die Eltern in den Familien Beziehungswünsche zurückstellen oder unterdrücken müssen, so treten auch in der Schule Maskenzwänge, Abstandsregeln und Hygienevorschriften zwischen die Lehrkräfte und ihre Schüler. Beide Seiten werden durch die technischen Vorgaben eines Hygiene-Regimes voneinander getrennt, bei dem bisher selbstverständliche Formen des Umgangs und des Verstehens aufgelöst und als gesundheitsgefährdend diffamiert werden.

Deutlicher als in den Familien tritt in den Schulen allerdings der medizinische Charakter sämtlicher Interventionen zutage. In den Klassenräumen werden fortwährend Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt, die den Anschein erwecken, als sollte das Unterrichts-Setting wie ein medizinisches Labor zubereitet werden. Kinder und Lehrkräfte werden ständig daran erinnert, sich die Hände zu waschen, möglichst nicht zu niesen oder zu spucken und am besten auch nicht zu lachen und zu singen. Um auch die letzten Spuren körperlicher Ausscheidungen zum Verschwinden zu bringen, werden die Klassenräume im festgesetztem Turnus gelüftet oder in vielen Schulen auch schon unter Einsatz technischer Lüftungsautomaten gereinigt.

In Form regelmäßiger Testungen finden in den Schulen schließlich aber auch echte medizinische Operationen statt. Mindestens zweimal in der Woche werden fast elf Millionen deutsche Schülerinnen und Schüler dazu angehalten, unter Aufsicht ihrer Lehrkräfte Speichelproben abzugeben, Abstriche von der Nasenschleimhaut vorzunehmen oder mit medizinischen Werkzeugen den eigenen Rachen zu explorieren. Die dabei gewonnenen Proben müssen den Lehrkräften präsentiert werden, der die Körperflüssigkeiten der Kinder mit Hilfe eines Verfahrens, das üblicherweise nur von medizinischen Laboratorien durchgeführt wird, überprüft und die Ergebnisse anschließend öffentlich bekannt gibt.

Im Vergleich mit den Familien übernehmen die Schulen in wesentlich stärkerem Umfang Aufgaben der staatlichen Gesundheitsbehörden. In gewisser Hinsicht sind die Schulen im Zuge der Corona-Krise selbst zu Medizin- und Gesundheitsbehörden geworden, die dazu angehalten werden, den medizinischen Status ihrer Schüler fortwährend zu prüfen und zu testen. Das Testen und Prüfen, das immer schon zu den Aufgaben der Schule gehört hatte, ist seiner sachlich-inhaltlichen Funktionen entkleidet und in einen medizinischen Zusammenhang gerückt worden. Ähnlich wie eine Krankenanstalt hat sich auch die Schule darauf verlegt, die ihr anempfohlene Klientel in einem genau beschriebenen Rhythmus zu überprüfen, Diagnosen zu erstellen, bedenkliche Fälle auszusondern, Kontaktpersonen aufzuspüren und zu isolieren, diese Personen den zuständigen Gesundheitsbehörden zuzuführen, Weisungen entgegenzunehmen, erneute Diagnosen zu stellen usw.

(5) Man muss die Frage der Kinder-Impfung im Kontext der Verschiebungen betrachten, die in den vergangenen anderthalb Jahre in den Schulen und Familien erfolgt sind. Der Vorgang der Impfung allein sagt noch nichts über die soziale Bedeutung der Spritze aus. Deshalb genügt auch die bloße Diskussion möglicher Nebenwirkungen nicht aus, um die Bedenklichkeit der Maßnahme zu belegen. Erst im Kontext dessen, was in den vergangenen anderthalb Jahren geschehen ist, kann man ermessen, dass die Impfung nicht lediglich einen „kleinen Pieks“, sondern einen massiven Eingriff in das gesellschaftliche Gefüge der Republik darstellt.

Das Impfen ist Steigerung und Höhepunkt einer Entwicklung, durch die Familien und Schulen in den Hintergrund gedrängt und der Staat als Erziehungsmacht nach vorne gerückt wird. Mit dem Impfen setzt sich der Staat über verbriefte Gesetze zum Schutz der Kinder und Familien hinweg, er beschränkt das verfassungsmäßig garantierte Erziehungsrecht der Eltern und er verändert ohne jede parlamentarische Legitimation den Erziehungsauftrag der Schulen. Gleichzeitig stattet er sich selbst und seinen Verwaltungsapparat bei der Durchsetzung der Impfkampagne mit nahezu absoluten Vollmachten aus. Die gegenwärtig durchgeführte Kinder-Impfung ist der Akt eines autoritären Staates, in dem das bisher gültige Dreieck zwischen Familie, Schule und Staat aufgelöst und die Balance zwischen den verschiedenen Erziehungsinstitutionen zugunsten des Staates verschoben wird.

Bezogen auf die Familien ignoriert die Kinder-Impfung vor allem die Individualrechte der Eltern und der Kinder. Entgegen verbreiteter Auffassungen stellt die Impfung im Fall von Corona nämlich keine Schutzimpfung im traditionellen Sinne dar, denn da die Kinder an dem Virus nicht erkranken können, kann ihr Schutz auch nicht das eigentliche Ziel der Impfung sein. Die Impfpropaganda stellt demgegenüber ausdrücklich den Schutz der Allgemeinheit als Zweck der Impfung heraus und ruft die Eltern dazu auf, der Impfung aus einer gesellschaftlichen Verantwortung heraus zuzustimmen. Eine Abwägung mit den Individualinteressen der Familien und der Kinder findet nicht statt. Der Aufruf zur Impfung wird vielmehr durch Argumentationslinien unterstützt, die seit anderthalb Jahren den Charakter expliziter Drohungen und Erpressungen angenommen haben und berechtigte Fragen oder Zweifel als Delegitimierung des Staatsinteresses diffamieren.

Im Hinblick auf die Schulen fällt auf, dass die Kinder-Impfungen nach dem Willen der zuständigen Politiker in großem Umfang von den Schulen organisiert oder sogar auf dem Gelände der Schulen selbst durchgeführt werden sollen, beispielsweise unter Einsatz sogenannter „Impfbusse“ oder durch kollektive Fahrten zu kommunalen Impfzentren. Damit wird der Akt des Impfens, der in der jüngeren Vergangenheit immer im persönlichen Kontakt mit dem Kinderarzt sowie unter Beteiligung der Eltern durchgeführt wurde, in einen öffentlichen Raum verlegt, in dem die Eltern nicht anwesend sind. Zum anderen wird aber auch den Schulen signalisiert, dass ihre Aufgabe nicht mehr ausschließlich auf der Vermittlung sachlich-inhaltlicher Gehalte liegt, sondern dass sie eine wichtige Rolle in staatlich organisierten Maßnahmen zur medizinischen Prävention und Behandlung der Bevölkerung zu spielen haben. Die Schulen werden sozusagen instrumentalisiert als Vollzugsorgane der Gesundheitsbehörden.

Die Rolle des Staates wird vor allem am Charakter der Massenimpfungen sichtbar. Ähnlich wie die Impfung der Erwachsenen werden auch die Kinder-Impfungen mit ein massiven logistischen und verwaltungstechnischen Aufwand durchgeführt, der dem Ganzen den Charakter einer gut geölten Maschine verleiht. Gleichzeitig imponieren Schnelligkeit und Rasanz, mit dem der Impf-Apparat in kürzester Zeit in Stellung gebracht wird. Mit der Kinder-Impfung präsentiert der Staat sozusagen die Leistungsfähigkeit und die Unverwundbarkeit seiner Apparate und verschafft sich selbst einen glänzenden Auftritt. Individuelle Einwände, Bedenken, jedes Zögern und jede Irritation geraten demgegenüber in den Verdacht der persönlichen Schwäche. Die Kinder-Impfung ist ein Triumph des gesellschaftlichen Apparates und eine Beschämung der persönlichen Individualität.

(6) Es lässt sich nicht übersehen, dass die Entwicklung, die das Erziehungssystem der Gesellschaft im Rahmen der Corona-Krise genommen hat, auf Eigenschaften eines totalitären Staatssystems verweist. Der totale Staat hat ein Interesse daran, das Gleichgewicht der unterschiedlichen Erziehungsmächte aufzuheben und sich selbst an die Stelle der Institutionen zu setzen, in denen die Entwicklung der nachfolgenden Generation organisiert wird. Deshalb wird in totalen Gesellschaften die relative Selbständigkeit von Familien und Schulen zurückgedrängt und das Leben in diesen Teilinstitutionen mit den Aufgaben und Zielen des Staates „gleichgeschaltet“.

Im Fall der Corona-Krise wird die Gleichschaltung der Erziehungsinstitutionen mit einer gesellschaftlichen Ausnahme- und Notsituation begründet, die einen direkten Zugriff des Staates auf alle Mitglieder der Gesellschaft vermeintlich unabwendbar macht. In dieser Begründung wird aber zum einen übersehen, dass der angeblich nur medizinisch begründete Zugriff des Staates erhebliche Konsequenzen für das strukturelle Gefüge der unterschiedlichen Institutionen besitzt. Je länger die Krise andauert, um so mehr steht zu befürchten, dass die Verschiebungen, die im Innern dieser Institutionen stattfinden, irreversibel sind und die demokratisch legitimierte Gestalt von Familien und Schulen dauerhaft beschädigt wird.

Zum anderen ist auf gesellschaftlicher und politischer Ebene bisher nicht einmal annähernd in den Blick genommen worden, dass die Maßnahmen zur medizinischen Prävention der Bevölkerung über ihre technische Seite hinaus auch einen Kontext betreffen, in dem das Selbstverständnis und die Identität einer Gesellschaft existentiell begründet sind. Am Beispiel der Kinder-Impfungen lässt sich zeigen, dass es im Zuge der Corona-Krise nicht nur darum geht, den Staat mit seinen Apparaten stark zu machen, sondern gleichzeitig auch darum, das Individuum zu schwächen. Es geht sozusagen darum, die Eigenrechte der Individuen den Interessen des Staates unterzuordnen oder diese gegenüber den Interessen des Staates als bedeutungslos zu markieren.

Die Kinder-Impfung steht prototypisch für diesen Vorgang. Sie setzt sich nicht nur über die Schutzbedürfnisse der Kinder hinweg, sondern entzieht die Kinder auch dem Schutz derjenigen Institutionen, die in den demokratischen Gesellschaften das Aufwachsen und die Entwicklung der Kinder vermitteln. Gleichzeitig werden die Kinder auf direktem Wege der Gewalt des Staates unterstellt, der diese Gewalt schließlich auch durch invasive Eingriffe am Körper der Kinder exekutiert. In Fortsetzung der zahlreichen Test-, Kontroll- und Prüfungsmaßnahmen bedeutet das Impfen eine Entmachtung der traditionellen Erziehungsinstitutionen bei gleichzeitiger Vereinnahmung, Bemächtigung und Unterwerfung der Kinder-Körper durch den Staat.

Die Kinder werden daher nicht nur mit einer medizinischen Substanz, sondern auch mit der Ideologie des totalitären Staates „geimpft“. Auf dem Wege der Kinder-Impfung erklärt der Staat die nachfolgende Generation zu seinem ausschließlichen Eigentum. Er raubt ihnen nicht nur die gewohnten Formen der Kindheit, sondern macht aus ihnen gefügige und gehorsame Mitglieder einer Gesellschaft, in der die demokratischen Institutionen zunehmend an Einfluss und Wirkung verlieren. Es sind die Kinder einer Kontroll-Gesellschaft, die im Zuge der Corona-Krise herangezogen und trainiert werden.

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